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Mieterbeiratswahl 2026
25. Mai 2026 bis 29. Mai 2026
Heuer wird wieder unsere Mietervertretung – der Mieterbeirat Wohnpark Alterlaa – neu gewählt. Ehrenamtliches Engagement ist in unserer Gesellschaft von unschätzbarem Wert. Auch in unserem Wohnpark gibt es Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, die sich seit Jahrzehnten freiwillig für die Anliegen aller einsetzen. Viele Verbesserungen und Errungenschaften im Wohnpark wären ohne diesen Einsatz nicht möglich gewesen. Nicht in jeder Wohnhausanlage gibt es eine aktive Mietervertretung, umso wichtiger ist es, diese Möglichkeit zu nutzen. Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl stärken Sie den Mieterbeirat und damit eine gemeinsame Stimme für den Wohnpark Alterlaa. Jede Stimme zählt, auch Ihre. Machen Sie mit und nehmen Sie an der Wahl teil.
Wahlordnung der Mieterbeiratswahl 2026
Die Mieterbeiratswahl 2026 wird als Brief- und Internetwahl abgewickelt.
Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt ist jede Wohnung. Das aktive Wahlrecht wird wohnungsbezogen ausgeübt. Pro Wohnung darf ein Stimmzettel abgegeben werden.
Passives Wahlrecht (Kandidatinnen und Kandidaten zum Mieterbeirat) Das passive Wahlrecht besitzen alle WP-Bewohnerinnen und Wohnparkbewohner, die am Stichtag (24.05.2026) 16 Jahre oder älter sind und nicht Mitglieder der Hauptwahlkommission sind.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen der Wahlwerberinnen und Wahlwerber haben folgendes zu enthalten:
- Nachweis eines Wohnsitzes im Block A, B oder C
- Kurzer Lebenslauf
- Zusammenfassung der Schwerpunkte bzw. Interessen bei Wahl
- Ein Portraitfoto der Wahlwerberin oder des Wahlwerbers
- Die Unterlagen der Wahlwerberin oder des Wahlwerbers sind bis zum Stichtag (31. März 2026, 24:00 Uhr) an die Adresse der HWK mbrwahl@alterlaa.wien per E-Mail einzusenden, oder in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „Mieterbeiratswahl“ im Kundenzentrum in der Hausverwaltung zu hinterlegen.
Wahlwerbung
- Der Aushang von Kandidat:innen-Listen sowie Wahlwerbe-Plakaten ist ausschließlich der Wahlkommission als unparteiische Instanz vorbehalten.
- Verbotszone für Werbung in der Wahlwoche: Im Umkreis von 15 Metern um den Wahlort (Kundenzentrum der HV) ist in der Wahlzeit (25. Mai bis 29. Mai 2026) jede Art der zusätzlichen kandidat:innenbezogenen Wahlwerbung verboten, insbesondere durch Ansprachen an die Wählerinnen und Wähler. Der Aushang von Kandidat:innen-Listen sowie Wahlwerbe-Plakaten ist ausschließlich der Wahlkommission als unparteiische Instanz vorbehalten.
Die Hauptwahlkommission
Die Hauptwahlkommission (im Folgenden HWK genannt) besteht aus der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter und mindestens vier Mitgliedern. Die Mitglieder der HWK sind entweder Mitglied des KAE-Vorstandes und / oder der KAE–Kontrolle. Die Mitglieder werden durch Vorstandsbeschluss des KAE nominiert. Die Mitglieder der HWK benennen unverzüglich eine Wahlleiterin oder einen Wahlleiter.
Für Fachfragen (z.B. EDV) können KAE-Mitglieder in die HWK kooptiert werden.
Die Funktionsperiode der HWK endet mit der Konstituierung des neu gewählten Mieterbeirats und der Wahl der Obfrau oder des Obmannes.
Aufgaben der Hauptwahlkommission (HWK)
- Erstellung und Überwachung eines Termin- und Aktivitätenplanes für die Wahl.
- Veröffentlichung aller wahlrelevanten Informationen über die Internetseite mbrwahl.alterlaa.wien .
- Diese Informationen gelten damit als veröffentlicht.
- Entgegennahme der Bewerbungsunterlagen der Wahlwerberinnen und Wahlwerber.
- Prüfung der Bewerbungsunterlagen und Zulassung zur Wahl (siehe passives Wahlrecht).
- Aufforderung an den MBR gemäß seiner Satzung die MieterInnen zeitgerecht über den MBR-Aushang zu informieren.
- Aufbewahrung der Wahlunterlagen bis zur Auszählung der Stimmen.
- Auszählung bzw. Erfassung der abgegebenen Stimmen.
- Bekanntgabe des vorläufigen und endgültigen Wahlergebnisses.
- Aufbewahrung der Wahlunterlagen während der laufenden Funktionsperiode des MBR.
Wahlvorgang
Die Stimmabgabe kann auf zwei Varianten erfolgen. Als Wahl im Internet oder als Briefwahl durch Abgabe eines Kuverts mit Stimmzettel in die Wahlurne im Kundenzentrum der HV.
Zustellung der Stimmzettel:
- In jeden Postkasten des Wohnparks wird rechtzeitig ein Kuvert mit einem Stimmzettel hinterlegt. Jeder Stimmzettel enthält neben der Kandidat:innen-Liste einen Token (Code) für die Eingabe in das Internetwahlsystem, sowie eine kurze Wahlanleitung. Am Stimmzettel oder im Internet können Sie 1 bis maximal 11 Kandidat:innen durch Ankreuzen, oder sonstiger deutlicher, graphischer Willensäußerung wählen.
Briefwahl im Kundenzentrum
- Jene Wählerinnen und Wähler, die die Briefwahlmöglichkeit im Kundenzentrum nutzen, werfen das Kuvert mit dem ausgefüllten Stimmzettel in der Zeit vom 25. Mai bis 29. Mai 2026 zu den Öffnungszeiten des Kundenzentrums in die Wahlurne. Deren Inhalt darf nur von der HWK zur Auszählung entnommen werden.
Internetwahl
Auf der Internetseite mbrwahl.alterlaa.wien kann man unter Verwendung des Tokens auf dem Stimmzettel die Wahl durchführen. Gewählt werden kann im Internet ab Erhalt des Kuverts bis 29. Mai 2026, 18:00.
Die Anonymisierung der Wahl ergibt sich aus folgenden Details:
- Die Druckerei druckt und kuvertiert die Token zufällig je Block
- Die Hausverwaltung wirft die zufällig sortierten Kuverts in die Postkästen
- Bei der Internetwahl werden keine identifizierbaren Eigenschaften abgefragt. Metadaten (http Headers und Verbindungsdetails) wie die IP Adresse, Cookies etc. werden noch vor der Verarbeitung (durch einen reverse Proxy) entfernt.
Ablauf bei EDV – Störung
Fällt das EDV - System durch Stromausfall, Internetausfall oder Gerätestörung aus, so ist die Online-Wahl bis zur Wiederherstellung unterbrochen.
Auszählung der Stimmen
- Die Auszählung der Stimmen erfolgt am Tag nach dem letzten Wahltag durch die HWK. Gewählt als Mieterbeiräte sind, die nach der Stimmenanzahl bestplatzierten, elf Kandidat:innen.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Nach Auszählung der Stimmen erstellt die HWK die Liste mit dem vorläufigen Endergebnis. Diese Liste wird von der HWK bis zum nächsten Werktag veröffentlicht.
Wahlanfechtung
Jede/r Wahlberechtigte kann die Wahl innerhalb einer Frist von drei Werktagen anfechten. Der Einspruch ist schriftlich an die HWK zu senden und ausreichend zu begründen. Die Entscheidung über einen Einspruch ist innerhalb einer Woche nach der Wahl durch die HWK zu treffen. Ist der Einspruch begründet, erklärt die HWK die Wahl für ungültig. Die Wahl ist dann ehestmöglich zu wiederholen.Einberufung der konstituierenden MBR-Sitzung
Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Mieterbeirats (MBR) wird von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter des HWK einberufen. Diese Sitzung soll möglichst am ersten Montag nach Ablauf der Einspruchsfrist um 19:00 Uhr im MBR-Raum (derzeit B6/02) stattfinden. In dieser Sitzung gibt die Wahlleiterin oder der Wahlleiter das endgültige Wahlergebnis bekannt. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung wird zudem der Termin für eine weitere Sitzung festgelegt. Diese weitere Sitzung hat nach Ablauf einer Frist von bis zu drei Wochen stattzufinden. In dieser Sitzung wählen die gewählten Mitglieder des neuen Mieterbeirats unter der Leitung der Wahlleiterin oder des Wahlleiters in geheimer Wahl eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Mit der ordnungsgemäßen Wahl des Vorsitzes des Mieterbeirats ist die Tätigkeit der HWK abgeschlossen.